Personen, die eine Promotion anstreben, werden als Doktoranden bezeichnet. In den Physik sind Doktoranden in der Regel als Wissenschaftliche Mitarbeiter am Fachbereich beschäftigt und am Wissenschafts- und Lehrbetrieb beteiligt. Hierbei werden die Promovierenden in der ca. 3 – 5 Jahre dauernden Promotionsphase von Professoren betreut.
Die TU Darmstadt besitzt seit 1899 das Promotionsrecht. An der TU Darmstadt wird das Promotionsverfahren in der sogenannten (wird in neuem Tab geöffnet) allgemein geregelt. Dazu kommen Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet), die spezielle Details der Fachdisziplin berücksichtigen. Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Physik
Schematisch verläuft die Promotion wie folgt:
1. Betreuung während der Promotion
Ein Promotionsvorhaben sollte durch eine Betreuungsperson begleitet werden. In der Regel ist diese Betreuungsperson . Nehmen sie also Kontakt auf. Professor:in des Fachbereichs Physik
2. Zulassung zur Promotion
Sie reichen einen zur Promotion am Fachbereich Physik ein, der Promotionsausschuss entscheidet. Antrag auf Zulassung
3. Promovieren
Sie arbeiten an Ihrem Promotionsthema und fertigen eine Dissertation an.
4. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Sobald die Dissertationsschrift fertig zur Einreichung ist, stellen sie den des Promotionsverfahrens. Die Dissertation wird begutachtet und in der Disputation geprüft. Antrag auf Eröffnung
5. Veröffentlichung der Dissertation
Abschließend veröffentlichen Sie die genehmigte Version ihrer Dissertation. Dann wird ihnen ihre Doktorurkunde überreicht!