Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten angeführte Dokumente an das Dekanat Physik. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens am Tag vor der Sitzung um 12:00 Uhr im Dekanat vorliegen. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.
Dokument | Erläuterung |
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1 elektronisches Exemplar (PDF, max. Größe 20 MB) UND in der Regel 3 identische schriftliche Exemplare der Dissertation (bei 3 Referenten sind 4 Exemplare einzureichen) Die Dissertation muss fest gebunden sein. Verwenden Sie daher keine Ringbindung. |
Die Dissertation muss enthalten:
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Dokument | Erläuterung |
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Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) |
Antrag abspeichern und dann mit PDF-Programm ausfüllen. Bitte beachten Sie:
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Erklärung gemäß §§ 8,9 PO/AT (wird in neuem Tab geöffnet) | Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es. Hiermit bestätigen Sie, dass die eingereichte elektronische Version ihrer Dissertation identisch zur schriftliche Version ist und das alle genutzten Quellen angegeben wurden.. |
Diplom/Masterurkunde | Original zur Ansicht vorlegen |
Quittung über die gezahlte Promotionsgebühr |
Überweisen Sie die Promotionsgebühr in Höhe von 100 Euro an die Technische Universität Darmstadt, IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00, BIC: HELADEF1DAS (Sparkasse Darmstadt) Verwendungszweck: Promotion FB Physik |
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens am Tag vor der Sitzung um 12:00 Uhr im Dekanat vorliegen.
Sie schlagen bei Eröffnung des Promotionsverfahrens einen Termin für ihre Disputation vor, den Sie mit allen Prüfern vereinbart haben (Vorschlag). Stimmen Sie diesen Terminvorschlag möglichst frühzeitig mit dem Dekanat ab.
Der:Die Dekan:in legt die Disputation in Absprache mit dem Promotionsausschuss endgültig fest (Festsetzung).
Bitte beachten Sie, dass Disputationen ausschließlich Montags oder Mittwochs innerhalb der Vorlesungszeit oder der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
In begründeten schwerwiegenden Ausnahmefällen können Disputationen von diesen Tagen abweichen. Hierzu ist eine frühzeitige Rücksprache mit dem Dekanat zwingend erforderlich.