Promovieren am Fachbereich Physik
Voraussetzungen

Die konkreten formalen Voraussetzungen für eine Promotion an der Technischen Universität Darmstadt entnehmen Sie aus §7 der Promotionsordnung. Einen Überblick erhalten Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht:

Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang Voraussetzungen zur Promotion
Abschluss an einer deutschen Universität Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang.

Vergleichend wird der Masterstudiengang Physik zur Beurteilung herangezogen.
Abschluss an einer ausländischen Universität Formale Voraussetzung ist ein Master- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in einem einschlägig forschungsorientierten Studiengang.

Die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu einem Abschluss an deutschen Universitäten muss vorab durch das Dekanat Physik bewertet werden.

Vergleichend wird der Masterstudiengang Physik zur Beurteilung herangezogen.

Der Promotionsausschuss kann nach §7(6) der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt die Annahme von Absolventen mit Auflagen verbinden, die in der Regel nach zwei Jahren erfüllt werden müssen. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.

Auflagen können speziell dann erteilt werden, wenn der Studienabschluss in einem anderen Fach, an einer ausländischen Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde. Mögliche Auflagenfächer sowie deren Umfang sind vom Einzelfall abhängig. Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie gerne das Dekanat Physik.

Grundsätzlich können Bewerber mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach als Physik als Doktorandinnen und Doktoranden angenommen werden, wenn dies im Interesse interdisziplinärer Forschung liegt und die Bewerber auch im Themengebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Es wird dringend empfohlen, sich als Doktorand*in anerkennen zu lassen.