Promovieren am Fachbereich Physik
Promotionsverfahren abschließen

Nach erfolgter bestandener Disputation ist die Dissertationsschrift laut allgemeiner Promotionsordnung innerhalb eines Jahres zu veröffentlichen. Es gibt zwei Wege die Dissertation zu veröffentlichen: Elektronisch via TUprints oder per Verlagsveröffentlichung.

Den genauen Prozess finden Sie auf den Seiten des Dezernats II.

  • Erstellen Sie die elektronische Endfassung ihrer genehmigten Dissertation.
  • Übermitteln Sie die elektronische Endfassung ihrer genehmigten Dissertation an Ihren Erstgutachter.
  • Füllen Sie die Erklärung zur Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet) vollständig aus.
    • In der Zeile Dateiname der elektr. Version notieren Sie den exakten Dateinnamen, z.B. Dissertation_[Name]_v2.pdf
    • In der Zeile Nutzungsrechte notieren Sie bitte exakt die in der Dissertation angegebenen Nutzungsrechte.
    • Unterschreiben Sie das Dokument.
    • Lassen Sie Ihre*n Erstgutachter*in unterschreiben. Hiermit genehmigt diese*r die Dissertation ein letztes Mal.
  • Reichen Sie die vollständige Erklärung zur Dissertation im Dekanat ein.
  • Laden Sie die elektronische Endfassung Ihrer genehmigten Dissertation unter TUprints hoch. Die ULB prüft das Dokument und die Versionsangabe und gibt Rückmeldung.
  • Reichen Sie im Dekanat zwei Pflichtexemplare der veröffentlichen Dissertation in fest gebundener Schriftform ein, die dem Fachbereich überlassen bleiben. Wir empfehlen die Pflichtexemplare erst zu drucken, wenn TUprints die Veröffentlichung bestätigt hat.

Sobald alle erforderlichen Rückmeldungen im Dekanat eingegangen sind, erhalten Sie unaufgefordert eine E-Mail zur Abholung der Urkunde.

Beachten Sie bitte, dass nach der Promotionsordnung der TU Darmstadt das Führen des Doktorgrades erst mit dem dem Vollzug der Promotion, das heißt dem Erhalt der Promotionsurkunde, gestattet ist.