Promovieren am Fachbereich Physik
Promotionsverfahren abschließen

Nach erfolgter bestandener Disputation ist die Dissertationsschrift laut allgemeiner Promotionsordnung innerhalb eines Jahres zu veröffentlichen. Der Standardweg hierfür ist die elektronische Veröffentlichung via TUprints.

Den genauen Prozess finden Sie auf den Seiten des Dezernats II.

  • Erstellen Sie die elektronische Endfassung ihrer genehmigten Dissertation.
  • Übermitteln Sie die elektronische Endfassung ihrer genehmigten Dissertation an Ihren Erstgutachter.
  • Füllen Sie die Erklärung zur Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet) vollständig aus.
  • Reichen Sie die vollständige Erklärung zur Dissertation im Dekanat ein. Sowohl Sie als Ihre Betreuungsperson müssen das Dokument unterschreiben.
  • Laden Sie die elektronische Endfassung Ihrer genehmigten Dissertation unter TUprints hoch. Die ULB prüft das Dokument und die Versionsangabe und gibt Rückmeldung.

Sobald die Veröffentlichung durch TUprints bestätigt ist UND die Urkunde vorliegt, erhalten Sie unaufgefordert eine E-Mail zur Abholung der Promotionsurkunde.

  • Bei Abholung der Urkunde sollen zwei Exemplare der veröffentlichten Dissertation in fest gebundener Schriftform an das Dekanat eingeliefert werden. Ein Exemplar erhält Ihre Betreuungsperson, das zweite Exemplar bereichert die Fachbereichsbibliothek.
  • Wir empfehlen die Pflichtexemplare erst zu drucken, wenn TUprints die Veröffentlichung bestätigt hat.

Beachten Sie bitte, dass gemäß Promotionsordnung der TU Darmstadt das Führen des Doktorgrades erst mit dem dem Vollzug der Promotion, das heißt dem Erhalt der Promotionsurkunde, gestattet ist.