Nach erfolgter bestandener Disputation ist die Dissertationsschrift laut allgemeiner Promotionsordnung innerhalb eines Jahres zu veröffentlichen. Der Standardweg hierfür ist die elektronische Veröffentlichung via TUprints.
Beachten Sie bitte, dass gemäß Promotionsordnung der TU Darmstadt das Führen des Doktorgrades erst mit dem dem Vollzug der Promotion, das heißt dem Erhalt der Promotionsurkunde, gestattet ist.