Nach erfolgter bestandener Disputation ist die Dissertationsschrift laut allgemeiner Promotionsordnung innerhalb eines Jahres zu veröffentlichen. Es gibt zwei Wege die Dissertation zu veröffentlichen: Elektronisch via TUprints oder per Verlagsveröffentlichung.
Beachten Sie bitte, dass nach der Promotionsordnung der TU Darmstadt das Führen des Doktorgrades erst mit dem dem Vollzug der Promotion, das heißt dem Erhalt der Promotionsurkunde, gestattet ist.