Promovieren am Fachbereich Physik
Übersicht

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbstständigen Beitrag zur Forschung zu leisten. Eine Promotion beruht auf der eigenständigen Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie einer mündlichen Prüfung (Disputation). Die erfolgreiche Promotion und Veröffentlichung der Dissertation führt zur Verleihung des Doktortitels. Am Fachbereich Physik streben etwas weniger als die Hälfte der Absolventen des Diplom- bzw. Masterstudiengangs eine Promotion an.

Personen, die eine Promotion anstreben, werden als Doktoranden bezeichnet. In den Physik sind Doktoranden in der Regel als Wissenschaftliche Mitarbeiter am Fachbereich beschäftigt und am Wissenschafts- und Lehrbetrieb beteiligt. Hierbei werden die Promovierenden in der ca. 3 – 5 Jahre dauernden Promotionsphase von Professoren betreut.

Die TU Darmstadt besitzt seit 1899 das Promotionsrecht. An der TU Darmstadt wird das Promotionsverfahren in der sogenannten Promotionsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) allgemein geregelt. Dazu kommen Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Physik (wird in neuem Tab geöffnet), die spezielle Details der Fachdisziplin berücksichtigen.

Schematisch verläuft die Promotion wie folgt:

1. Betreuung während der Promotion

Ein Promotionsvorhaben sollte durch eine Betreuungsperson begleitet werden. In der Regel ist diese Betreuungsperson Professor*in des Fachbereichs Physik . Nehmen sie also Kontakt auf.

2. Zulassung zur Promotion

Sie reichen einen Antrag auf Zulassung zur Promotion am Fachbereich Physik ein, der Promotionsausschuss entscheidet.

3. Promovieren

Sie arbeiten an Ihrem Promotionsthema und fertigen eine Dissertation an.

4. Eröffnung des Promotionsverfahrens

Sobald die Dissertationsschrift fertig zur Einreichung ist, stellen sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die Dissertation wird begutachtet und in der Disputation geprüft.

5. Veröffentlichung der Dissertation

Abschließend veröffentlichen Sie die genehmigte Version ihrer Dissertation. Dann wird ihnen ihre Doktorurkunde überreicht!