Promovieren am Fachbereich Physik
Verfahren einleiten

Zur Einleitung des Promotionsverfahrens übermitteln Sie unten angeführte Dokumente an das Dekanat Physik. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens am Tag vor der Sitzung um 12:00 Uhr Tag vor der Sitzung um 12:00 Uhr im Dekanat vorliegen. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge.

Dokument Erläuterung
1 elektronisches Exemplar
(PDF, max. Größe 10 MB)
UND
5 identische schriftliche Exemplare der Dissertation
(bei 3 Referenten 6 Exemplare)


Die Dissertation muss fest gebunden sein.
Bitte verwenden Sie keine Ringbindung.
Die Dissertation muss enthalten:
Dokument Erläuterung
Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (wird in neuem Tab geöffnet) Antrag abspeichern und dann mit PDF-Programm ausfüllen. Bitte beachten Sie:
  • genauen Titel der Dissertation angeben
  • Sie machen einen Vorschlag der Referierenden und weiteren Prüfer*innen
  • Sie schlagen einen Disputationstermin vor. Der Vorschlag und der Termin soll mit den betreffenden Personen, insbesondere mit dem/der Betreuer*in, abgesprochen sein.
  • Der Promotionsausschuss wird in der Regel dem Vorschlag zustimmen, wenn die Referierenden und Prüfer*innen nicht alle Experimentalphysiker*innen oder Theoretiker*innen sind und nicht alle demselben Institut angehören.
  • In Zweifels- und Sonderfällen, wie Zulassung externer Gutachter oder Promotion zum Dr.-Ing., bitte rechtzeitig mit dem Dekanat Kontakt aufnehmen.
Erklärung gemäß §8(1) (wird in neuem Tab geöffnet) Promotionsordnung Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es. Hiermit bestätigen Sie, dass die eingereichte elektronische Version ihrer Dissertation identisch zur schriftliche Version ist.
(zusätzlich notwendig zu Erklärung in der Dissertation da dieses Blatt Teil der Prüfungsakte wird)
Diplom/Masterurkunde Original zur Ansicht vorlegen
Quittung über die eingezehlte Promotionsgebühr 100 Euro an
Technische Universität Darmstadt,
IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00,
BIC: HELADEF1DAS (Sparkasse Darmstadt)
Verwendungszweck: Promotion FB Physik

Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens am Tag vor der Sitzung um 12:00 Uhr im Dekanat vorliegen.

Sie schlagen bei Eröffnung des Promotionsverfahrens einen Termin für ihre Disputation vor, den Sie mit allen Prüfern vereinbart haben (Vorschlag). Stimmen Sie diesen Terminvorschlag möglichst frühzeitig mit dem Dekanat ab.

Der/Die Dekan*in legt die Disputation in Absprache mit dem Promotionsausschuss endgültig fest (Festsetzung).

Bitte beachten Sie, dass Disputationen ausschließlich Montags oder Mittwochs innerhalb der Vorlesungszeit oder der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. In begründeten schwerwiegenden Ausnahmefällen können Disputationen von diesen Tagen abweichen. Hierzu ist eine frühzeitige Rücksprache mit dem Dekanat zwingend erforderlich.

Disputationen in der aktuellen pandemischen Situation

Disputationen finden wieder in Präsenz statt.

Hierfür gelten grundsätzlich folgende vom Promotionsausschuss festgelegte Regelungen:

  • Prüfling und ALLE Prüfer*innen befinden sich vor Ort (keine Zuschaltung via Videostream)
  • Alle Teilnehmenden tragen die medizinische Masken/FFP2-Masken, die verteidigende Person darf die Maske während der Prüfung ablegen.
  • Es können Zuschauer*innen im geringen Umfang zugelassen werden. Diese tragen ebenfalls medizinische Masken/FFP2-Masken.
  • Eine Übertragung der Prüfung per Videostream ist nicht möglich.