Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium ist in den Studiengängen Bachelor und Master Physik auf Antrag möglich.
Einer der nachfolgenden Gründe muss nachgewiesen werden:
• Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
• Betreuung oder Pflege von Kindern oder Angehörigen
• Behinderung oder chronische Erkrankungen
• hochleistungssportliches Engagement
• Gremientätigkeit
• sonstige schwerwiegende Gründe
Der Teilzeitstatus kann jeweils zu Beginn des Semesters bei der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind beantragt werden. Ein Wechsel in das Vollzeitstudium ist jederzeit möglich.
Im Teilzeitstudium besuchen Sie dieselben Veranstaltungen wie bei einem Vollzeitstudium. Ihr Studienplan sieht aber eine Streckung der Studiendauer vor. Sie können jederzeit mehr Leistungen erbringen als Ihr Studienplan vorsieht, ohne Ihren Teilzeitstatus zu verlieren.
Wir empfehlen folgende Bachelor- / Masterteilzeitstundenpläne.
Die Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind berät Sie in allen Fragen zum Thema Teilzeitstatus und dessen Auswirkungen.
Informationen zu den einzelnen Studiengängen nebst Teilzeitstudienplänen und Modulübersichten finden Sie unter:
B. Sc. Physik
M. Sc. Physik
M. Ed. Physik
Wie Sie Ihr Teilzeitstudium inhaltlich am besten gestalten, erfahren Sie in der Fachstudienberatung