Fachbereich Physik
Forschung

Habilitation

Habilitationsverfahren richten sich nach der Habilitationsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) der Technischen Universität Darmstadt vom 29.06.2011 / Allgemeine Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

Der Fachbereich Physik hat dazu keine besonderen Bestimmungen erlassen.

Dazu einige Merkposten:

Bewerber*innen haben ein schriftliches Gesuch um Zulassung zur Habilitation mit dem Titel der Habilitationsschrift an den/die Dekan*in zu richten. Es ist anzugeben, für welches Fach die Habilitation angestrebt wird. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Übersicht des Lebens- und Bildungsganges
  • Zeugnisse bestandener akademischer und staatlicher Prüfungen
  • Unterlagen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit
  • Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (möglichst mit Belegexemplaren)
  • Habilitationsschrift in sechs Ausfertigungen
  • Schriftliche Erklärung, dass die Habilitationsschrift – abgesehen von in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbstständig verfasst worden ist
  • Schriftliche Erklärung über frühere gescheiterte Habilitationsverfahren, ggf. mit genauen Angaben
  • Vorschlag mit drei Themen für den Habilitationsvortrag (mit Abstract, beides kann auch nachgereicht werden)

Nach der positiven Entscheidung über die Annahme der Habilitationsschrift (§ 9 Abs. 1) und über das Ergebnis der gesamten Habilitationsleistung im Anschluss an den Habilitationsvortrag und das wissenschaftliche Gespräch (§ 10 Abs. 6) sind innerhalb von drei Monaten vier Ausfertigungen der Habilitationsschrift an die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt abzuliefern. Danach vollzieht der Fachbereich die Habilitation, indem der/die Dekan*in die Urkunde aushändigt. Die Aushändigung soll anlässlich des öffentlichen Vortrags (Antrittsvorlesung) stattfinden. Dies gilt insbesondere, wenn die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Privatdozent*in“ beantragt wird. Andernfalls kann der/die Dekan*in die Antrittsvorlesung erlassen.